Wer ist bewanderter im Recht als Meine Unbescholtenheit

Wer ist bewanderter im Recht als Meine Unbescholtenheit, Bewusstheit und Versiertheit in der Anamnese selbst der anspruchsvollsten Fälle im Allhier? Mir geht keiner durch die Latten in der anspruchsvollen Art und Weise, wie Ich selbst die Simpelsten der Fälle aufbereite und sortiere, um sie transparent zu machen für den Richtspruch göttlichen Gebietens. Alle Mittel sind Mir offen, um Gewähr zu bieten für die Besserung des Delinquenten auf humaner Basis und sprichwörtlich fairem Spruchparkett, auf dem Ich nie ins Gleiten komme, sei es noch so glitschig und perfid.
Warnung ist an alle ausgegeben, die Mich tückisch hintergehen wollen, denn sie sindʼs, die Ich wie mit der Eisenfaust am Schopfe fasse und zum Rechten weise auf des Lebens sinuöser Spur. Wohlverstand, Sachkenntnis und profundes Seinsgefühl sind alleweil vonnöten, um plausibler Argumente willen in der richterlichen Strategie.
Dem Wesen nach allmenschlich, nach der Wirkung, ins Allgöttliche gezogen ist das hehre Spiel der Meinungen und Sicherheiten, Seinsgerechtigkeiten und Verstiegenheiten, wie Ich sehʼ. Da gewinnt das Wahre, Offensichtliche unendliches Bedeuten und erhebt das Menschenmass ins Göttliche, wo alles seine Richtigkeit und seinen Edelmut, sein Flair und seine Liebeswürdigkeit besitzt in der Gemeinschaft mit den Hochgebildeten und gloriosen Geistern, allesamt in Mir und Meinem Lichte traulich, seelenvoll und majestätisch aufgehoben.
www.das-sein.ch


© Ludwig Weibel


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