Die Verbindung zwischen dem normierenden Charakter einer Gesetzgebung und dem Kontext des Adressaten von Recht und Verwaltungsakt, ist der Gebrauch des Ermessens, wofür klare Richtlinien gelten, damit die Pluralität von Gesellschaft und Menschenbild, wie sie unser Grundgesetz vorsieht, gewahrt bleibt und Handlungsraum real nutzbar ist.

Die Versagung des Gebrauchs von Ermessen stellt in seiner Ausrichtung an Zielvorgabe die Nichtachtung von Kontext und Leben dar.

Welche Bedeutung an Auswirkung einem anteilig auf Zwang ausgerichteten System an Staatlichkeit zukommt, wird im Böckenförde-Diktum klar veranschaulicht.

Die Basis für Freiheit und demokratischer Grundordung impliziert die Achtung und Rechtewahrung eines jeden Bürgers, welcher sich im Vertrauen auf Recht und Ordnung, einzubringen wünscht.


© Monja Ben Messaoud


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Kommentare zu "Maß und Ordnung"

Re: Maß und Ordnung

Autor: Uwe   Datum: 28.10.2014 17:20 Uhr

Kommentar: Sehr gut - und jeder Satz ist von ALLEN Seiten zu achten.
Du, Monja, achtest es, deshalb achte ich dich hoch!

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