An jeder Sache etwas zu SEHEN SUCHEN,
WAS noch NIEMAND gesehen und woran
NOCH NIEMAND GEDACHT HAT.

Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)

Ludwig (Weibel) brachte ES mit (s)EINER Weisheit
– vermutlich nur für die wenigsten verständlich –

“Treue Liebe zum Leben“

am 19.01.2016 auf einen – für mich – ähnlichen Punkt:

ALLES IN ALLEM gilt – auch HI-ER –,
SCHAU NUR – sehr viel genauer – z.B. AUF
DAS BILD COPY RIGHT...


WENN z.B.
GMX am 09.06.2015 schrei[b]t:

Das muss wahre Liebe sein...
Wer turtelt denn da?

Die schönsten G7-Fotos
von Merkel (7)
und Obama (9)...mit Kind.¿.


DANN STELLT SICH – für mich – DIE FRAGE:

Wahre Liebe.¿.

JA.?.
zu
WAS.¿.


Zur wahren MACHT oder
ZUR WAREN-WELT
D€®:

“Lie“
“be“...


WA.NN
werden sie ...ES... “yeah BE-“
Merkel-NN
WIE – UN-glaub-l-ich? –
MÄCHTIG...€$.?.


n-EI-n.!.

Schein-BAR
UN-FASS-BAR

KIND-IS-CH – TEUER – UN-D ”wit“.?.zick...
$.i.€.
“sin“
.D
.¿.

GEH sieben

© G7:-...-:Zipfel:-...FAN$ : Moderner GUT-M€N$CH€N Terror-I$-MU$


©

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Beschreibung des Autors zu "GEH sieben"

Jemandem stehen die Haare zu Berge;
jemandem sträuben sich die Haare

Mit den umgangssprachlichen Wendungen wird ausgedrückt, dass jemand in höchstem Maße erschrocken, entsetzt ist:

Den Menschen am Ufer standen die Haare zu Berge,
als der Hai

[OHH-BA-MA] den Schwimmer
[OHH-$A-MA] angriff [& TÖTEN lie-$$...].

Es stehen einem die Haare zu Berge,
wenn man [SEHR VIEL GENAUER HIN-] hört,
was die Politiker manchmal [.?..¿..?..¿..?..¿..?. IMMER...!!!]
für einen Unsinn verzapfen.

(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007


“wit“ (engl.):
Verstand.?.
Witz.¿.

Vers-.¿.
Tand.!. (WERT-LOSES Z-EU-G]
EBEN:

Tandaradei!
Dieser aus dem Mittelhochdeutschen stammende Ausruf der Freude ist lautmalend für einen Vogelruf. Er findet sich in Walther von der Vogelweides (1170-1230) bekanntem Gedicht mit der Überschrift »Under der linden«. Bei allen vier Strophen des Gedichts wird die zweitletzte Zeile von diesem Ausruf gebildet. Die erste Strophe endet mit den Versen:

»Vor dem walde in einem tal,
Tandaradei,
Schone sanc diu nahtegal.«

- Man bedient sich heute gelegentlich dieses Wortes,
um etwas zu kommentieren, das einem gekünstelt,
überspannt und lächerlich vorkommt.

(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007


Terrorismus
[lateinisch] FORTGESETZTE UND ORGANISIERTE GEWALTAUSÜBUNG MIT IM WEITESTEN SINNE POLITISCHER ZIELSETZUNG, UM DEN GEGNER DURCH DIE VERBREITUNG VON ANGST UND VERUNSICHERUNG ZU EINER VERHALTENSÄNDERUNG ZU BEWEGEN.

Akteure sind v. a. revolutionäre oder extremistische Gruppen und Einzelpersonen, die durch Angriffe (Attentat) auf selbst gewählte symbolische Ziele (auch Personen, besonders Vertreter des herrschenden Systems) - oft auch unter
“GEWOLLTER TÖTUNG ZUFÄLLIG ANWESENDER“ - IM RAHMEN LÄNGERFRISTIGER STRATEGIEN POLITISCHEN EINFLUSS GEWINNEN WOLLEN.
“GEWALT WIRD DABEI NICHT PRIMÄR WEGEN IHRES ZERSTÖRUNGSEFFEKTES“, SONDERN ALS »SIGNAL« VERWENDET, “UM EINE PSYCHOLOGISCHE ÖFFENTLICHKEITSWIRKUNG ZU ERZIELEN“.
Strittig ist die begriffliche Abgrenzung des Terrorismus zum Guerilla- und Freiheitskampf. Als typische Ausprägungen unterscheidet man den irredentistisch-sezessionistischen, den ideologisch-gesellschaftspolitischen, den fremdenfeindlich-nationalistischen, den befreiungsideologischen und den religiös-fundamentalistischen Terrorismus, wobei mehrere Motive oder unterschiedlich ausgerichtete Gruppen zusammenwirken können. - Terroristen unterscheiden sich durch die Nichtverfügbarkeit von Macht und Herrschaft und die Form der Gewaltanwendung vom staatlich angeordneten oder tolerierten Terror, der von Staatsorganen oder von durch diese gedeckten privaten Gruppen durchgeführt wird. Als ausschlaggebend für den terroristischen Kampf erweist sich die Existenz eines Umfelds von Sympathisanten, die zu Hilfsdiensten wie Finanzierung, Gewährung von Unterschlupf, Wohnungsanmietung, Nachrichtenübermittlung oder zu logistischer Unterstützung bereit sind.

Ursprung und Entwicklung:
Aktivitäten des gewaltsamen politischen Umsturzes in Gestalt des individuellen (d. h. gegen Personen gerichteten) Terrors sind von alters her bekannt, z. B. Tyrannenmord, Attentat. Seine theoretische Grundlage fand der Terrorismus v. a. im revolutionären Anarchismus, dessen wichtigster Theoretiker, M. A. Bakunin, die Vernichtung jeglicher Gesellschaftsform (»Pandestruktion«) forderte, woraus sein Schüler S. G. Netschajew die Kampfform der »Propaganda der Tat« entwickelte, die jede rächende Tat an einem Vertreter herrschaftlicher Ordnung rechtfertigte. Zumindest zeit- und teilweise haben sich im 20. Jahrhundert zur Befreiung von fremder Herrschaft die nationalen Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt terroristischer Mittel bedient, aber auch die ETA, die IRA (gegen die sich ihrerseits unionistische Terrororganisationen bildeten), jüdische Organisationen im Kampf gegen Briten und Araber in Palästina vor 1948 (z. B. Irgun Zwai Leumi) sowie die palästinensischen Befreiungsorganisationen, unter dem Dach der PLO, im Kampf gegen Israel (seit 1948). Die von palästinensischen Gruppen zur politischen Erpressung unternommenen Flugzeugentführungen brachten v. a. in den 1970er-Jahren die Zusammenarbeit von Terrororganisationen unterschiedlichster politischer Ausrichtung (internationaler Terrorismus). Besonders islamistische Terrorgruppen (v. a. Hamas, Djihad Islami, Amal), aber auch extremistische jüdische Siedler brachten den 1991 eingeleiteten israelisch-palästinensischen Friedensprozess durch Anschläge auf größere Menschengruppen in Israel und in den Autonomiegebieten 2001/02 vorläufig zum Erliegen. VONSEITEN DER PALÄSTINENSISCHEN EXTREMISTEN WURDEN IN STEIGENDEM MAßE SELBSTMORDATTENTÄTER EINGESETZT.

Europa:
In der Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich der Terrorismus gegen Ende der 1960er-Jahre aus einem kleinen radikalen Teil der studentischen Protestbewegung, die terroristischen Anschläge wurden größtenteils der RAF (Rote-Armee-Fraktion) zugeschrieben. Neben den linksextremistischen Terrorbewegungen (z.B. in Italien ab Beginn der 1970er-Jahre die »Roten Brigaden«, in Frankreich die »Action directe«), deren Aktionen in der Regel gegen einzelne Repräsentanten des staatlichen und gesellschaftlichen Systems gerichtet waren, waren besonders seit 1980 vermehrt neofaschistische beziehungsweise neonazistische Terrorakte zu verzeichnen - so v. a. in Italien (Attentat von Bologna 1980), Deutschland (Oktoberfestanschlag 1980) und Frankreich. Mit terroristischen Angriffen auf türkische Einrichtungen suchten Anhänger der kurdischen Autonomie beziehungsweise der Unabhängigkeitsbewegung (PKK) innerhalb und außerhalb der Türkei (besonders auch in Deutschland) bis zum erklärten Politikwechsel 1999/2000 ihrem Ziel mit Gewalt näher zu kommen, in der Türkei selbst unter der bewussten Inkaufnahme der tödlichen Bedrohung von Touristen.

Entwicklungstendenzen:
Vor allem seit den 1990er-Jahren erreichte der Terrorismus weltweit mit Angriffen auf hoch empfindliche und daher verwundbare Schaltstellen der Industriegesellschaft (Verwaltungs- und Kommunikationszentren, Drehpunkte und Einrichtungen des Verkehrswesens) eine neue Dimension (z. B. 1995 Anschlag der Aum-Sekte mit dem Nervengift Sarin auf die U-Bahn in Tokio). In zahlreichen Ländern v. a. der Dritten Welt (z. B. Algerien, Sri Lanka, Indonesien, Teile Afrikas) verwischen sich die Grenzen zwischen Terrorismus und anderen Formen politisch motivierter (Guerilla-, Bürgerkrieg), aber auch nichtpolitischer krimineller Gewalt. Die Terroranschläge der islamisch-fundamentalistischen al-Qaida auf das World Trade Center (WTC) in New York und das Pentagon in Arlington (Virginia) am 11. 9. 2001 (Elfter September) mit rund 3 000 Todesopfern zeigten exemplarisch viele Merkmale des Terrorismus zu Beginn des 21. Jahrhunderts: die Existenz globaler, aber dezentral agierender, von einer radikalen Ideologie motivierter »Terrornetzwerke«, die Absicht einer durch die Medien verstärkten Fanalwirkung durch die Vernichtung symbolträchtiger Ziele und einer größtmöglichen Zahl von Menschenleben, Selbstmordattentate als Form des »Märtyrertums«. Mit opferreichen Anschlägen auf Vorortzüge in Madrid (11. 3. 2004) sowie auf U-Bahn-Linien und einen Omnibus in London (7. 7. 2005) erreichte der Netzwerkterrorismus auch Europa. In zahlreichen Ländern bewirkte der internationale Terrorismus verstärkte Maßnahmen zur Erhöhung der inneren Sicherheit und insbesondere in den USA Bestrebungen zur umfassenden Terrorismusbekämpfung auch mit militärischen Optionen (Antiterrorkrieg). Besondere Sorge gilt der Gefahr des terroristischen Einsatzes von Massenvernichtungsmitteln (»ABC-« beziehungsweise »NBC-Terrorismus«). Nicht auszuschließen ist auch die Möglichkeit politisch motivierter Hackeroperationen mit und gegen Computersysteme und -netze (»Cyberterrorismus«).

Recht:
In der Bundesrepublik Deutschland wurde zur Bekämpfung terroristischer Gewalttaten das Antiterrorgesetz vom 18. 8. 1976 erlassen, das die Bildung von terroristischen Vereinigungen als neuen Straftatbestand (§ 129 a) in das StGB einfügte. Vor demselben politischen Hintergrund wurde 1977 das Kontaktsperregesetz (Kontaktsperre) verabschiedet. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus vom 19. 12. 1986 erfolgte u. a. eine Erweiterung und Verschärfung des § 129 a StGB. 1989 wurde die (bis 1999 befristete) Kronzeugenregelung (Kronzeuge) eingeführt. Nach den Ereignissen vom September 2001 sind weitere gesetzliche Regelungen zur wirksameren Bekämpfung des Terrorismus erlassen worden. Durch Änderung des Vereinsgesetzes vom 4. 12. 2001 wurden Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen dem Vereinsrecht unterstellt und damit Betätigungs- und Vereinsverbote ermöglicht, wenn die Religionsausübung als Vorwand für extremistische politische Ziele missbraucht wird. Das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom 9. 1. 2002 erweiterte z. B. die Verbotsgründe für Ausländervereine, weitete die Befugnisse der Geheimdienste aus (u. a. darf der Verfassungsschutz bei Banken, Telekommunikationsdiensten, Luftfahrtunternehmen Informationen zu deren Kunden einholen), ermöglichte die Aufnahme von weiteren (auch verschlüsselten) biometrischen Merkmalen (von Fingern, Händen oder Gesicht) des Inhabers in Pässe und Personalausweise neben Lichtbild und Unterschrift und verschärfte die Einreisevorschriften für Ausländer. Insbesondere als Reaktion auf die Machart der Anschläge des 11. 9. 2001 wurde das Luftsicherheitsgesetz vom 11. 1. 2005 erlassen, das dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs dient. Das Bundesverfassungsgericht entschied in seinem Urteil vom 15. 2. 2006, dass § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz, der die Streitkräfte ermächtigt, Luftfahrzeuge abzuschießen, die als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, mit dem GG unvereinbar und nichtig ist.

Der internationalen Gefahrenabwehr und Straftatbekämpfung dient das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus vom 27. 1. 1977. Den Risiken im Zusammenhang mit der Öffnung der europäischen Grenzen für den internationalen Personenverkehr versuchen die Schengener Abkommen zu begegnen. Die Innen- und Justizminister der EU beschlossen im September 2001, die Zusammenarbeit der Polizei-, Justiz- und Zivilschutzbehörden zur wirksameren Bekämpfung des Terrorismus zu verbessern, u. a. durch Stärkung der Rolle des Europäischen Polizeiamts (Europol) bei der Terrorismusbekämpfung und Einführung eines Europäischen Haftbefehls. Daneben hat der UN-Sicherheitsrat seit dem 11. 9. 2001 allgemein anzuwendende Vorgaben für die Terrorismusbekämpfung beschlossen. Mit Resolution 1373 vom 28. 9. 2001 verpflichtete er die Mitgliedsstaaten, innerstaatlich und durch regionale Kooperation v. a. die Terrorismusfinanzierung und den Aufenthalt von Terroristen zu unterbinden.(100 Wörter des Jahrhunderts)

(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007

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