Was nun kam ging über das Begriffsvermögen Nimmichs, der alten Oberhexe, die das Geschehen bisher stets fleißig mitverfolgt hatte.Mit so mancher heißen Träne in den seherischen Augen hatte sie die bisherigen Misserfolge ihres „zarten Töchterleins“ in so mancher Nacht mitverfolgt, wo das Leben ihres geliebten Kindes wie ein Film vor ihr ablief.
Am liebsten hätte sie ihrem Schwiegertoll den Teufel höchstpersönlich auf den Hals geschickt, aber damit wäre Wunderle, dem ehemaligen Dingsbums auch nicht geholfen gewesen. Denn ihre Absicht war es ja nicht den Troll loszuwerden. Sie gedachte ihn doch „nur“ für ihre Zwecke umzuformen. Was da Konstruktives zu tun sei überstieg jedoch leider Nimmichs seltsames Begriffsvermögen, dessen praxisorientierter Grundton nun einmal zu allem Übel von einem Mann geprägt worden war, der unter schwerem Alkoholismus litt. Er hatte ihr einerseits ein Kind nach dem anderen gemacht – was sie nicht abgelehnt hatte – und andererseits den puren Hass auf sich geladen, der seit dem Auftreten des Unholds „Ehemann“, nun quasi alle Männer als gemeine Verräter brandmarkte.

Dies ging ihr zum Einen durch den Kopf. Zum Andern sah sie sich, bei ihren Ausflügen in die Welt des Übersinnlichen jedoch auch immer wieder mit einem gewaltigen Schatten konfrontiert, der in der Regel zwischen sie und den Troll trat, sobald sie, bei guter Laune, gewillt war böse Absichten zu entwickeln. Es fiel ihr nicht schwer den riesigen Schatten als eine Art Dschinn zu interpretieren, der dem Troll zu Diensten war...verkannte aber dabei die Tatsache, daß es sich gar nicht um einen einzigen Schatten, sondern um deren viele handelte: Es war niemand sonst als die Elfen – und deren Macht war, im Vergleich zu menschlichen oder dämonischen Kräften, wie auch zu menschlich-dämonischen Kräften unbegrenzt!

Folglich blieben ihre tatsächlichen Möglichkeiten darauf beschränkt gute Ratschläge, wie „Du musst deinen Partner schwächen wo du nur kannst, dann wird er bald tun was du sagst!“ Oder: „Verrate ihm nie was du wirklich denkst – er muss dich nicht unbedingt genau kennen!“ Böses Blut zu machen, oder Einflüsterungen vorzunehmen, die weder fair noch anständig waren lagen ebenfalls in diesem Bereich.
Es scheint das Los hilfloser Eltern zu sein, miterleben zu müssen wie sich ihre armen Kinderchen in selbstgemachte und selbst gewollte Misserfolge hineinmanövrieren, die zwar dem Schicksal eventuell von Nutzen sein können, nicht aber den Opfern ihrer Zeit.
Olf und sein Troll hingegen waren schon wieder, beschützt von allen Göttern des Universums, damit beschäftigt, sich mit dem Schicksal Ektas zu befassen, damit sie nicht auch noch zu den Verlierern auf dem Schlachtfeld des Lebens gehöre...

Ekta hatte inzwischen den nicht ganz direkt ausgesprochenen Entschluss des Trolls respektiert, sie nicht in Besitz nehmen zu können, zu dürfen. Das hübsche Mädchen war viel zu jung um sich von einem in absehbarer Zukunft alternden Künstler schwängern zu lassen. Sie hätte ihr Kind dann nur ganz alleine aufziehen und ernähren müssen. Das hatte sie nicht verdient!
Deshalb sprachen sich die beiden, der Troll und das süße Model, ab, gemeinsam den „Markt“ zu durchforsten, um dort einen klugen jungen Mann ausfindig zu machen, der ihr bieten konnte was genau sie verdient hatte, nein brauchte, damit auch sie Anteil habe am Glück dieser Erde, welches nicht grundsätzlich auf dem Rücken der Pferde liegt.

Nach ein paar Nieten zog das kluge Geschöpf einen Hauptgewinn! Sie hatte sich, wie fast immer, ganz auf ihre Gefühle verlassen und war dabei einem sehr intelligenten Mann begegnet, der seinerseits ausgerechnet ebenfalls auf der Suche nach einer Frau wie Ekta war! Doch er betrat gefährliches Terrain!
Ekta hatte dem Troll Fotos von „Mot“ geschickt, nachdem sie ihm zuvor begeistert über diesen echten Menschen berichtet hatte. Er habe sich ausgesprochen einfühlsam und verständnisvoll bei ihrem ersten Sex verhalten, so daß ein Vergleich zu ihren früheren Liebhabern nicht möglich war. Mot hätte sie alle weit übertroffen – doch die Schnappschüsse von ihm fanden Olf und sein Troll verheerend.

Er sah da keinen von Empathie und Geist geprägten Mann, sondern vielmehr einen Mafioso, den er am liebsten in der Luft zerrissen hätte. Würde er Ekta etwas antun? Der Troll malte sich schreckliche Szenarien aus bei denen er nicht würde einschreiten können. Doch dann kam das Treffen! Als der Troll Mot real zu Gesicht bekam wichen augenblicklich alle seine Bedenken. Er erkannte, daß es sich wohl nur um eines dieser kuriosen Phänomene gehandelt haben musste, die krasse Unterschiede zwischen Foto und Realität aufzeigten.
Auf dem Bild hatte Mot wie ein markiger Mann mit riesenhaftem Selbstbewusstsein ausgesehen, wie ein Pascha eben, jetzt aber wirkte er wie ein liebenswerter, großer Junge , der Originalität und Empathie zu verstrahlen schien.

Dies bestätigte sich auch im folgenden längeren Gespräch und der Troll begann ihn sehr schnell sympathisch zu finden.
Trotz aller Sympathie bemerkte Olf jedoch noch einen zusätzlichen Vorteil von Ektas Galan: Er stand auf Bondage, ebenso wie seine zarte Geliebte, die gefesselt die wildesten Höhepunkte erleben konnte. Sie schrie und squirtete dabei was das Zeug hielt. Was für ein Glück?!

Um dieses Glück komplett zu machen spielten die beiden nun im Folgenden akribisch aus was für sie zu einer absolut erfüllenden Beziehung gehörte: Sie schämte sich nicht seine (Pseudo-)Sklavin zu sein und er sonnte sich in den überreichen Gefühlen Ektas, die monatelang strahlte wie ein Honigkuchenpferd.
Zum Spiel gehörte bei ihr, noch vor der Eheschließung, ein „Vertrag“, den beide Liebenden, in großem Einvernehmen schlossen...

Hier eine Verballhornung davon:


Sklavinnenvertrag
(Parodie)




Zwischen dem DOM:

im nachstehenden „Herrchen“ genannt und der SUB: (Abkürzung für „Subversive, unverschämte Begleitperson“)

im nachstehenden „Aphrodite“ genannt

Die Unterzeichnende erklärt sich durch Vertragsabschluss zur Aphrodite!

Die Vertragsstatuten werden in scheinbarem, gegenseitigem Einvernehmen als für alle Vertragspartner rechtsverbindlich bezeichnet und durch scheinrechtsgültige Unterschriften gegenseitig beglaubigt.

Ort:Datum: Unterschrift des „Herrchens“: UNTERSCHRIFT DER SKLAVIN:

…………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………….

§1
Die unterzeichnende Aphrodite unterwirft sich, mit Wirkung vom heutigen Tage, der Ohnmacht ihres „Herrchens“ und vernichtet in Verbindung mit der vorgenannten Unterzeichnung sämtliche, seitens der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Staates gesetzlich scheineingeräumten Grund-, Bürger- oder sonstigen Bräuche!

§2
Die nunmehr zur „Aphrodite2 Ernannte erkennt, durch Unterzeichnung das Verhaltensmonopoly ihres „Herrchens“ als für sie unverbindlich und verweigert sich selbst in diesem Zusammenhang wann es ihr passt. Den von ihrem „Herrchen“ erstellten Sklavinnenvertrag sieht sie als zeitweilig erfrischende, sündige Liebesgrundlage an.

§3
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erhofft sich die Sklavin, ihrem Herrchen in voller Absicht unvollständigen Gehorsam angedeihen zu lassen. Ihr Körper, ihr Wille und ihre Zeit gehören, wenn sie grade mal Lust hat, dem Herrchen. Heiliges Ziel der Aphrodite ist aber der Boykott des lustvollen Dienstplanes ihres Herrchens ganz nach eigenem Belieben. Die Aphrodite hat ihren Körper dem Herrchen jederzeit zur Beachtung zu präsentieren. Des Weiteren erklärt sich die Aphrodite nicht damit einverstanden, dass ihr Herrchen, nach Absprache mit ihr, über das Recht verfügt, ihren Körper abzulehnen, sondern auch anderen Herrchen zur Verfügung zu stellen. Die Sklavin akzeptiert, dass sie das Nähere voll bestimmt! Vom Herrchen festgelegte Kleidungsvorschriften sind von ihm selbst einzuhalten. Allenfalls ist ihr bewusst, dass sie ihren Körper täglich zu pflegen hat, damit er weiter für ihr Herrchen erstrebenswert aussieht. Dazu gehört aber auch die tägliche Gehirnwäsche des Herrchens, die Pflege der eigenen Haupthaare und die Sorge dafür, dass ihre Genitalien stets in der verlockenden Weise blasiert sind.

§4
Das Herrchen hat zwar einen Anspruch, die Sklavin, sprich „Aphrodite“, selber zu benutzen, aber es ist nicht erwünscht, die Sklavin hinsichtlich ihrer körperlichen Verfügbarkeit, seinen Wünschen entsprechend, zu präparieren. Das Herrchen hat ein Geschlecht, die Sklavin nicht, oder nur dann wenn es ihr grade gefällt. Fesselringe, sowie an den Brustwarzen oder auch im Genitalbereich wahrnehmbare „Verschönerungen“ sind mit dem, nicht mehr entfernbaren, Eigentumssiegel des Zufalls in Form völliger Verharmlosung zu verstehen. Die Kosten dieser unwägbaren, plötzlich positiven Veränderung trägt ausschließlich der Verursacher. Die Sklavin erklärt sich, durch Unterzeichnung des Sklavinnenvertrages, mit allen, Pflichten des Herrchens in gewisser Art und Weise einverstanden.

§5
Die Sklavin kann zu keiner Zeit wirklich zum Dienst am Herrchen herbeigerufen werden. Wenn sie nicht bei Laune ist, ist sie zur freien Zeiteinteilung verdonnert. Doch auch da wird die Sklavin ihrem Herrchen weiter mit Hassliebe und Respektlosigkeit begegnen. Die Sklavin hat immer zu zeigen, dass sie sehr gut aus der Rolle fallen kann und „Gehorchen“ für sie ein Fremdwort ist, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von ihr und ihrem Herrchen aufgesuchten Orten. Sie ist sich dessen voll bewusst, dass ihr Herrchen ihren Körper und ihren Willen, frei nach seinen Wünschen benutzen möchte. Es gelten jedoch die in diesem Vertrag festgelegten Grenzen.

§6
Die Sklavin wird selten respektvoll und ehrfürchtig über ihr Herrchen denken. In ihrer Freizeit ist sie dazu berechtigt ihr Herrchen so anzuöden wie es ihr passt. Wenn sie mal „dient“, hat sie ihr Herrchen mit "Liebste" anzureden. In der Öffentlichkeit muss die Aphrodite ihr Herrchen blöd anmachen, es sei denn, ihr Herrchen wünscht, dass sie ihn öffentlich diffamiert.

§7
Vergehen gegen ihr Herrchen, gegen dessen Wünsche oder gegen diesen Vertrag werden der Sklavin durch eine entsprechend hohe Belohnung deutlich gemacht. Das Herrchen wird seiner Aphrodite den Grund und den Zeitpunkt der Belohnung nicht weiter erläutern, da nur so eine ordentliche Überraschung für die Sklavin gewährleistet werden kann. Die Aphrodite hat – nach eigenem Gutdünken - das Recht oder die Pflicht während der Belohnung vor Rührung zu weinen, bzw. sich heftig zu beklagen und zu protestieren, wenn ihr alles alles zu dürftig erschien, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen großen Einfluss auf den Zustand des Herrchens haben können. Außerdem weiß sie, dass ihr Herrchen, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sich betrinken oder sich durch Flucht in Sicherheit bringen kann.

Während der Freizeit werden weitere Belohnungen der Sklavin durchgeführt. Dinge, die sich die Sklavin in ihrer Freizeit zu Schulden kommen lässt, können zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend honoriert werden, wenn ihr Herrchen dies für unausweichlich hält. Sie wird jede Form der Belohnung in jedem Fall akribisch bewerten und in ihrer Beziehung das Herrchen arg strapazieren. Die Art und Weise der Belohnung entnimmt das Herrchen den Regeln des Anstandes.

§8
Die Sklavin ist verpflichtet, alle Aktivitäten ihres „Herrchens“ negativ zu kommentieren, sie darf – was in diesem Vertrag ausdrücklich nicht ausgeschlossen ist – dafür hochgeschätzt werden. Das Herrchen hat das Recht sich selbst so viele Sorgen zuzufügen, wie es nur kann, weil es ja förmlich danach verlangt, auch, wenn das nicht absichtlich zur eigenen Bestrafung geschieht. Alle Rechte und Privilegien, die nicht in diesem Vertrag geregelt sind, verliert das „Herrchen“, sobald es von seiner Sklavin, sprich „Aphrodite“ nach seinem persönlichen Gefallen Gebrauch machen möchte.

§9
Das Herrchen hat sich seiner umfassenden Verantwortung gegenüber der Aphrodite stets bewusst zu sein und dementsprechend zu handeln. Er wird zusehen müssen, wie sich seine Sklavin bleibende körperliche oder seelische Schäden, wie z.B. Altern oder sonstige Exzesse, die dem Herrchen nicht gefallen, nach Belieben zufügt. Das Herrchen ist für das Befinden seiner Sklavin, sprich „Aphrodite“ grundsätzlich ursächlich verantwortlich zu machen und deshalb seelisch haftbar. Es wird darum auch alle Aktivitäten, im Zusammenhang mit Dritten, vorher mit der Sklavin besprechen und dafür Sorge tragen, dass hierbei keine grundsätzlich von ihr festgelegten Grenzen verletzt werden.

§10
Der Vertrag ist zeitlich unbegrenzt gültig. Er kann nur durch den Tod des Herrchens oder die Unlust der Sklavin aufgelöst werden.
Die Sklavin kann außerdem jederzeit eine Erlösung von ihrem Herrchen, durch unqualifizierte Bemerkungen anregen, oder unter Zuhilfenahme von Gift herbeiführen.

Soweit der Lust(ige)-Vertrag!

Nun kam die für viele meist schnöde Realität, die sich jedoch für Ekta mehr traumhaft, im Sinne von sehnlichst herbei gewünscht aufzeigen sollte: Die Hochzeit stand an!

Mein Leben als Troll (surrealistischer Zeitroman)  55

© Alf Glocker


© Alf Glocker


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