Im inneren meiner Persönlichkeit herrscht ständig chaotische Uneinigkeit.
Ich bin Kläger und auch Angeklagter in einem.
Genauso Richter, Geschworene und der Verteidiger beider Seiten.
Ich habe Schwierigkeiten damit mich zu entscheiden.

Im Prozess der Widersprüchlichkeiten, streiten die Parteien um verschiedene Ansichts- wie Herangehensweisen.
Das alles ohne Erfolg und ohne sich zu einigen.
Die Person die hart mit sich ins Gericht geht, kann sich weder verändern noch so bleiben.
Der innere Konflikt findet im Unterbewusstsein statt.
Diese Anhörung ist ein Rechtsstreit basierend auf einer Bipolaren Störung.
Die hier Anwesenden haben sich versammelt aufgrund einer Ich gestörten Verschwörung.
Die sich im Rechtstreit befindlichen Parteien sind miteinander vertraut und stecken gemeinsam unter einer recht angespannten Haut.

Das Gerichtsverfahren wird öffentlich im Schreiber Netzwerk ausgetragen.
Niemand der hier Anwesenden will die Verantwortung tragen.
Alle bezeichnen das Gutachten als Fehldiagnose. Keiner von ihnen betrachtet sich als einen Psychopathen.
Aufgrund der bestehenden Meinungsverschiedenheit ist die Verhandlung hiermit eröffnet...
Dem Angeklagten wird vorgeworfen das er ständig nicht weiß was er möchte.
Laut Anschuldigung stellt er den Kläger bei jeder Gelegenheit. Zwischen zwei Stühle was diesen wiederum in gegensätzliche Extreme treibt.
Dieser leidet dadurch unter einer Ambivalenz seiner Gefühle. Uneins mit sich ist dieser ohnehin zur genüge.
Die Verteidigung des Beschuldigten muss sich gegen diesen Vorwurf wehren.
Er verstößt nicht gegen Paragraph eins im StGB. Es besteht kein Vergehen an der Menschlichen Würde. Ich muss Einspruch erheben euer Ehren.
Als Richter weiße ich auf die Meinungsfreiheit hin, auch wenn deren Uneinigkeit gespaltene Wesenszüge mit sich bringt...
Sehe ich kein vergehen an der Würde darin.
Dem Einspruch wird hiermit stattgegeben.
Fahrlässiges mit sich selbst umgehen, verstößt gegen keines der Gesetze in unserem Rechtssystem.
Nächster Punkt der Anklage...
Der Beschuldigte steht nicht zu seinem Wort. Durch das brechen seiner Versprechen hat der Geschädigte sich oftmals selbst verletzt.
Als Richter muss ich fragen...
Wurde ein solches Abkommen schon einmal Vertraglich aufgesetzt?
Nein euer Ehren.
Jedoch sind die Gewissensbisse und Enttäuschung deutlich spürbar.
Auch noch heute und jetzt.
Richter: Wer sein eigenes Vertrauen missbraucht macht sich nicht strafbar vor dem Gesetz.
Der Angeklagte hat bewusst gehandelt ohne Rücksicht zu nehmen.
Die Verteidigung des Angeklagten will Einspruch erheben...
Die Gegenseite hat einen Einwand...
Selbst unter Missachtung der Rücksicht frage ich euer Ehren...
Wo findet durch Keiltreiberei und Haarspalterei ein Verbrechen statt?
Wenn aus Widersprüchlichkeit eine Multiple Persönlichkeit nichts gemeinsames schafft?
Richter: Zieht der Angeklagte unschuldige Drittpersonen mit hinein?
Mal ja und mal nein!
Richter: Damit steht Aussage gegen Aussage.
Diesbezüglich wurden auch keine Zeugen geladen um auszusagen.
Nicht schuldig im Sinne der Anklage. Aus Mangel an Beweisen.
Das innere zerrissen sein hat laut Ermittlungen zur Tatzeit ein Wasserdichtes Alibi vorzuweisen...
Der Beschuldigte litt zum Tatzeitpunkt an akuter Blasphemie.
Der Tathergang fällt somit unter die Religionsfreiheit.
Wegen dieser herrscht bekanntlich seit Jahrtausenden Uneinigkeit indem sie die gesamte Menschheit entzweit.
Nächster Punkt...
Der Angeklagte schneidet sich berauscht und betäubt ins eigene Fleisch.
Vorsätzliche Körperverletzung ist eine Straftat. Nicht nur eine Gesetzeswidrigkeit.
Deswegen badet das Opfer am nächsten Tag im Mitleid.
Einspruch euer Ehren!
Die Verteidigung des Täters plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit...
Aufgrund einer bewegten Vergangenheit. Die Tat resultiert aus Hilflosigkeit in der Kindheit.
Richter: Stattgegeben. Somit verkünde ich der Täter war zu dieser Zeit noch nicht Strafmündig.
Euer Ehren als Verteidiger des Geschädigten appelliere ich an ihre Vernunft!
Richter: Dafür gab es juristisch gesehen bisher noch nie einen Grund.
Das Opfer erhebt Anklage gegen des Täters inneren Schweinehund...
Er wurde nicht überwunden entgegen der Übereinkunft.
Richter: An diesem Punkt rufe ich den Zeugen vor Gericht...
Den Teil des Ichs der sich dahingehend selbst verstehend widerspricht.
Was haben sie dazu zu sagen? Wo waren sie als sie ihren Schweinehund nicht überwunden haben?
Zum besagten Zeitpunkt war ich mich selbst am verarschen.
Ich war zu sehr damit beschäftigt mein selbst auferlegtes Kreuz zu tragen.
Richter: Wollten sie damit andere Teile ihres Multiplen Bipolaren Wesens bestrafen?
Nein es war einfach nur so schwer alleine zu ertragen. Um durch geteiltes Leid mir die hälfte zu ersparen...
Waren es Spaltungstaten dir mir gelegen kamen.
Zumindest dachte ich das wenn sie verstehen euer Gnaden.
Euer Ehren ich bitte sie die Sitzung zu vertagen der Beschuldigte bekommt schon ein flaues Gefühl in seinem Magen.
Richter: Als der mit dem letzten Wort werde ich mich heute noch nicht entscheiden.
Beide Parteien werden bis auf weiters gefangene ihrer Rhetorik bleiben.
Da ich stets an allem Schuld bin auch an den taten der anderen...
Verhänge ich die Höchststrafe und werde uns heute wieder nicht zusammen bringen.
Mit dem Prozess fahren wir wie folgt fort...
Quälende innere Fragen die zu Konflikten führen bleiben auch zukünftig ohne Antwort.
Im Kreis der Widersprüchlichkeiten und auffälliger Multipler Verhaltensweisen...
Bleiben wir gemeinsam ein Teil mehrerer Persönlichkeiten.
Es gibt weiterhin Streitigkeiten wie Meinungsverschiedenheiten die uns teilen, bis wir gelernt haben uns zu verzeihen.
Die Verhandlung ist damit geschlossen und beendet.
Jetzt wird sich weiterhin gemütlich vor sich hin Selbstentfremdet.
Die Einnahme der Medikamente hat für uns gemeinsam bestimmt...
Das mit dem Eintritt der Sabberphase der Waffenstillstand beginnt!


© CrazyHälp


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