mit(A)und(B)in Klammern

Menschen darf man ja nicht klonen.
Es würde sich auch gar nicht lohnen.
Diese Kosten, der Verwaltungskram,
denn man müsst ja auch`n Namen ham.

Man könnt die Daten zwar verwenden,
vom Geklonten, doch s´wär Aufwand eh,
denn man müsst viel Zeit verschwenden,
den Namen ändern, mit Klammer dran(B).

Den Eignen dann mit Klammer halt (A).
Dann gäb`s z.B. Meier (A) und (B).
Weil man sich dessen bewusst auch war,
verbot man`s halt und es hieß:"Nee!"

Nun, mit Tieren hat man`s ja probiert,
die bekamen die Namen dann(A)und (B),
war der Aufwand klein, war man zu viert,
mit weiteren Klammern noch,(C)und(D).

Meier(A) bis(D), man stell sich`s vor,
bei dem Menschen, all Visagen da gleich.
Auch vom kleinen Zeh, bis über`s Ohr,
gut das Verbot drum, im Gesetzesbereich.


© Truebi


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