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Autor: Datum: 15.03.2016
so einen Charakter ist doch widerlich
Autor: Datum: 15.03.2016
und diese durchtriebene Art im Versuch mich einzuschüchtern...
Autor: Datum: 15.03.2016
du tust mir einfach nur leid
Autor: Datum: 15.03.2016
Was für ein irrer Schwachsinn! Unterstellungen in einer Tour!
Autor: Deine Schwiegermutter Datum: 15.03.2016
Ich wiederhole deine eigenen Worte: Qutschkopf.
Ansonsten tobe dich auf kreativere Weise mit Werken aus.
Autor: Datum: 15.03.2016
Applaus!
Autor: Deine Schwiegermutter Datum: 15.03.2016
Ich beginne erst kreativ zu werden. Quatschkopf.
Du hast unter anderem Ingenuus mit der Nazukeule gedroht.
Und zweitens: Verschwörungstheorien:
Den schlimmsten Freudentanz heimlicher Erwartung der Endzeit
hast du ja wohlweislich gelöscht. Mit dem Titel: Welkrieg III
Und nochmals: Quatschkopf.
Du bist tapfer aus der Distanz... Aber nur von dort. Aus dem Hinterhalt.
Punkt.
Autor: Datum: 15.03.2016
Du musst aber deine Interneteinträge schon verantworten! Explizit Deine Internet-Hetzerei, dein Mobbing und deine vielgelesene Beleidigungen. Da gibt es gottlob noch Gesetze, die zum Schutz des Individuums stehen.
Da hilft dein ganzes Pseudogefasel nicht. Das langweilt sowieso. Wenn ich Verschwörungstheorien suche, gehe ich zu youtube.
Du bildest dir allen Ernstes ein mich zu kennen. Was für eine Arroganz! Ich staune echt! Junge setz mal nen PUNKT !!!
Autor: Datum: 15.03.2016
In der strafrechtlichen Praxis ist die Anzeigenbereitschaft gering. Dies dürfte sich bei Beleidungen im Internet unter Umständen ändern. Wird die Beleidigung mit einem Namen verbunden, so wird der entsprechende Eintrag über die Suchmaschinen gefunden und ist für jeden erreichbar.
In der Regel wird der Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg verwiesen und muss dort eine Sicherheitsleistung, einen Gebührenvorschuss, einen Kostenvorschuss für das Sühneverfahren und das Honrar des Rechtsanwalts zahlen. Dies schreckt ab!
In Einzelfällen mag das, insbesondere im Falle von Prominenten oder Amtsträgern, anders sein. Zur Wiederherstellung der eigenen Ehre werden in einigen Fällen aber auch keine Kosten gescheut.
Wiegt die Tat nicht besonders schwer, werden die Verfahren häufig gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. In anderen Fällen erwartet den Täter eine Geldstrafe und in krassen Ausnahmefällen eine Haftstrafe.
Wichtig! Betroffene sollten in jedem Fall gegen die Beleidigungen vorgehen!
Die Beleidigungen die man im Internet zu lesen bekommt sind in aller Regel sehr ägerlich und sollten so schnell es nur geht aus dem Netz verschwinden. Effektiv ist hier ein Vorgehen auf zivilrechtlichem Wege. Neben dem Betreiber der Internetseite, kann auch gegen den Täter vorgegangen werden.
Autor: Datum: 15.03.2016
erleumdung in Internet-Foren
Die Verleumdung nach § 187 StGB unterscheidet sich nur in Nuancen von der üblen Nachrede. Auch hier steht Behauptung unwahrer Tatsachen im Vordergrund. Diese müssen in der ersten Alternative dazu geeignet sein den Betroffenen verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen. In der zweiten Alternative muss die unwahre Tatsache geeignet sein, den Kredit des Betroffenen zu gefährden. Hierunter versteht man das Vertrauen, das jemand hinsichtlich der Erfüllung seiner vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten genießt.
Autor: Datum: 15.03.2016
Wenn Sie Pech haben, werden die Digital-Beleidigungen sogar noch teurer als das analoge Beschimpfen auf der Straße.
Denn dort hören meist nur der Betroffene und einige Umstehende die Schmähungen, während im Internet Tausende oder gar Millionen mitlesen können.
Der Beleidigte wird also vor einem möglicherweise noch viel größeren Publikum diffamiert, was bei einer Verurteilung zu einem entsprechend höheren Schmerzensgeld führen kann.
Autor: Datum: 15.03.2016
übrigens mein gutes Recht:
Wenn Sie sich beleidigt fühlen, sollten Sie zunächst Beweise sichern – Ausdrucke, Screenshots und, falls vorhanden, die IP-Nummer des Computers, von dem aus geschrieben wurde. Wenn Sie den Täter kennen, fordern Sie ihn beispielsweise per E-Mail auf, die Einträge zu löschen.
Kennen Sie ihn nicht, können Sie auch den Betreiber der Webseite zur Löschung auffordern. Wiegt der Fall für Sie schwer genug, können Sie einen Strafantrag bei der Polizei stellen oder den Verfasser von einem Anwalt abmahnen lassen.
Autor: Datum: 15.03.2016
Es geht darum, dass du deine Verleumdungen, unhaltbare Vorwürfe, Diffamierungen, verbale Beleidigungen, Herabsetzen meiner Person und deine generell-gezielten Belästigungen (Stalking) erfolgreich einstellst. Mobbing ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Egal wo du Internetboden betrittst, hast du dich genau daran zu halten. Egal welcher politischer Auffassung, egal welcher Hautfarbe du angehörst, welche Religion oder sonstigen Verschwörungsindustrie du beiwohnst. Mässige dich bitte und das mit sofortiger Wirkung!
Autor: Datum: 15.03.2016
Danke Dir liebe Agnes
greez Marcel
Autor: agnes29 Datum: 15.03.2016
Worte mit Gefühl die du hier schreibst! Sehr schön lieber Marcel.
LG Agnes
Autor: Datum: 15.03.2016
Ich hasse dich nicht!
Ich finde dich nur ungerecht und sehr selbstverliebt!
Aber darum gehts nicht!
Autor: Datum: 15.03.2016
ich habe mich nicht als Poet selbst ernannt. Ich schreibe Gedichte wie es mir beliebt. Und habe mich für deine Gedichte nie interessiert. Du lebst echt in grosser Einbildung.
Unterstellst mir Dinge, die ich nie gesagt oder geschrieben habe. Ganz schlimmer Finger!
Autor: Datum: 15.03.2016
einen ewigen Atem...wie anmassend!
Autor: Deine Schwiegermutter Datum: 15.03.2016
Und wo hast du diese Akte? Bei deinen Gesinnungsgenossen?
Beim Meldeamt für überwachte Autoren?
Bei den Zeugen Jehovas?
Für mich ist deine ganze Erscheinung eine Akte.
Du willst nicht wissen, was ich mit ihr tue, wenn ich sie zerknülle.
:D
Weißt du, wann das Leben am schönsten ist?
Gerade in solchen Momenten, wo solche eingebildeten arroganten
und um sich schlagenden Knallköpfe hochgehen, um wenigstens einmal
über allen anderen zu stehen.
Dein Traum. Nicht meiner.
Ich muss mich nicht beweisen. Schon lange nicht vor dir.
Autor: Deine Schwiegermutter Datum: 15.03.2016
Weißt du eigentlich, was du dir selbst stets und andauernd antust.
Hinterfotzig? Es geschieht doch stets, was ich denke, vor aller Augen.
Ich gehe nicht hintenrum. Und was noch relevanter ist, poetische Platzhirsche
sind meine Spezialität.
Gerade, wenn sie denken, sie dürfen jedem eins reinwürgen, weil sie auswählt sind,
Regale mit seichtem Geplätschere zu füllen.
Und ja, ich verbreite meine Gedanken, gerade dann, wo sie am meisten
die Fraktion der Gleichschaltung treffen sollen.
Ich wurde nicht gelöscht. Ich wurde durch dein Betreiben gelöscht.
Weil du ideologische und inzwischen auch persönliche Gründe hast,
mich zu hassen.
Und ja, mein guter, wenn du möchtest, lassen wir noch paar rein,
die dir nicht passen.
Das gibt ja noch ein Unglück.
Offiziell?
Wer bist du denn?
Der Inquisitor vom Dienst? Mein Spielknabe für gewisse Stunden?
Nein. Du bist ein selbsternannter Poeten-Niemand der Radau schlägt,
wo niemand sonst sich aufregt.
Oder siehst du mich nur ansatzweise beeindruckt?
Du wirst sehen. Ich habe einen ewigen Atem.