Um mehr Geld zu bekommen – Kirche nimmt Vererbungslehre in Kanon auf

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SA-TIERE. Weil aktuell bei der röm.-kath. Kirch eine Vererbungsleere herrscht, hat das kirchliche Parlament, welche die höchste Form der Regierung innerhalb der Demokratischen Republik Vatikan (DRV) darstellt, beschlossen, die sogenannte und oft abgestrittene Vererbungslehre in ihren Glaubenskanon aufzunehmen.

Von Gläubigen und Gläubigern

Die katholische Kirche gilt zwar landauf und landab als eines der reichsten Unternehmen der Welt, aber man könne nicht allein von Kirchensteuer, welche es leider nur in Österreich und Deutschland gäbe, und Grundbesitz leben, so der Papst. „Früher vermachten uns viele Gläubige ihr Vermögen, was die Kirche bei deren Kindern und Erben wiederum zu Gläubigern machte. Leider ist die Angst vor dem Ausschluss aus dem Himmel kaum noch vorhanden und so vererbt uns kaum noch jemand sein Vermögen“, ist der Papst betrübt.

Von Kreuzigungen und Kreuzungen

An theologischen Universitäten überall auf der Erde wurde nun das Fach „Vererbungslehre“ aufgenommen. „Nachdem wir über Jahrhunderte mit der Geschichte einer Kreuzigung unser Geld verdient haben, machen wir nun Kreuzungsversuche zwischen Kirche, Religion und Finanzwesen“, so Papst Franziskus. DRV intern wird das neue Gesetz als das Mendelsche Gesetz bezeichnet. Kardinal Mendel (Augustiner), ein anerkannter Rechtsexperte, vor allem bei den Erbgesetzen, wurde mit dem Verfassen des Gesetzes beauftragt.

Von Moral und Gen-Ethik

Sein Ansatz beruht auf der Tatsache, den Katholiken dieser Welt einen besonderen Ansatz näher zu bringen. „Mit der Gen-Ethik wollen wir die Menschen dafür sensibilisieren, dass innerfamiliäre Vererbung eigentlich unfair ist, da die Kinder nichts zum Vermögen der Eltern beigesteuert haben. Das Vermögen der Kirche zu hinterlassen hat aber sehr viel mit Ethik zu tun, da wir als moralische Instanz immer auf die Menschen aufpassten, aufpassen und aufpassen werden“, so der Kardinal aus Heinzendorf.

„Wer will nicht Steuern sparen?“

Durch ein Abkommen, sowohl mit dem österreichischen wie auch mit dem deutschen Parlament, erreichte Mendel, dass, sollte jemand sein komplettes Vermögen der Kirche hinterlässt, darauf keine Erbschaftsteuer zu entrichten ist. „Wir greifen so die vielfache Kritik der Bürger, oftmals zuviele Steuern zu bezahlen, auf. Wer an uns vererbt, muss sich nicht davor fürchten, dass seine Erben Steuern darauf zahlen müssen“, so Mendel, der in Wien und München mit sofortiger Wirkung auch einen Lehrstuhl für die Vererbungslehre innehat.

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© Stefan Köstlinger


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