Wer bei Google.de das Wort „Mobbing“ eingibt, so erhält man ungefähr 9.000.000 Ergebnisse. Angezeigt werden Untersuchungsergebnisse, Rechtsanwälte Bürgerinitiativen und Hilfsangebote für Mobbingopfer etc. alle sind sich einig, dass Mobbing ein weitrechendes sozialpolitisches, medizinisch-therapeutisches, gesellschaftliches, rechtliches und wirtschaftliches Problem darstellt. Für den einzelnen Mobbing-Betroffenen führt die seelische Gewalterfahrung oft in den gesundheitlichen (z B. Frühberentung) und wirtschaftlichen Ruin ( Arbeitslosigkeit, Hartz4,Berufsunfähigkeit etc.) sowie zur sozialen Isolation. Oftmals sehen die Betroffenen nur noch einen Ausweg „Selbstmord“!

Mobbing bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe am Arbeitsplatz von gleichgestellten, vorgesetzten oder untergebenen Mitarbeitenden schikaniert, belästigt, beleidigt, ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird.
Die gemobbten Personen geraten durch die Gruppendynamik (oder durch das Machtgefälle) in eine unterlegene Position, aus der sie alleine nicht mehr herausfinden können. Sie werden durch das System in dieser Rolle fixiert, was zu entsprechenden Opfer-Gefühlen und Opfer-Haltungen führt.

„Laut Mobbing-Report 2002 erkranken 43,9 Prozent der Betroffenen,
fast die Hälfte davon länger als sechs Wochen. 53,2 Prozent der Betroffenen leiden unter Angstzuständen, 60,9 Prozent unter Nervosität und 57 Prozent unter Leistungs- und Denkblockaden. Die privaten und familiären Auswirkungen von Mobbing auf die Betroffenen sind vielschichtig.“ Ob diese Zahlen noch bestand haben ist sehr fraglich? Eine neue Studie, lehnt die Bundesregierung ab, trotz erfolgreicher Petition (PET 4-17-11-803-803-026774) ab!

Bei allgemeiner Unzufriedenheit der Mitarbeitenden, wenn Konflikte nicht gelöst werden, bei Fusionen und Umstrukturierungen und immer dann, wenn am Arbeitsplatz der Druck zunimmt, tritt Mobbing häufiger auf. Mobbing existiert jedoch nicht nur in der Arbeitswelt, sondern geschieht auch im Bildungsbereich, in Freizeit- Institutionen (z. B. Vereinen), in der Nachbarschaft oder als Cyber-Mobbing was nicht selten zum Freitod der gemobbten führt. Die Folgen sind mitunter schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Depressionen, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht bis hin zum Selbstmord.

Fakt ist auch, dass die zunehmend tolerierte Methode der seelischen Gewalt im Sinne massiver Menschenrechtsverletzungen als Spiegelbild der Verrohung unserer Gesellschaft mit einem bedenklichen Werteverfall einhergeht (Landesarbeitsgericht Erfurt vom 15.02.2001:“Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis.“), darstellt.

Der Zeitfaktor spielt insofern eine Rolle, als man per Definition nur dann von Mobbing spricht, wenn Mobbing-Handlungen systematisch, häufig und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Der wirtschaftliche Schaden ist schwer abzuschätzen, kann aber in enormer Höhe angenommen werden. Die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung ist daher sowohl aus menschlichen als auch ökonomischen Gründen geboten.

Eine Möglichkeit wäre, was seit vielen Jahren gefordert wird, Mobbinghandlungen als Tatbestand im Strafrecht mit Schadensersatzmöglichkeiten aufzunehmen und damit allen MobberInnen und Unternehmen ein klares deutliches „Stopp dem Mobbing – Stopp der Menschenrechtsverletzungen“ zu vermitteln.

Im Gegensatz zu Ländern wie Schweden, Finnland und Frankreich gibt es in Deutschland kein „Anti-Mobbing-Gesetz und keine speziellen gesetzlichen Regelungen gegen Mobbing. Wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, muss deshalb auf allgemeingültige Rechtsnormen zurückgegriffen werden.

Es erscheint angesichts der vielen alarmierenden Fakten zum Thema Mobbing unerklärlich und unverständlich, dass obwohl bisher alle Präventionsmaßnahmen gegen Mobbing offensichtlich allein nicht ausreichen, vom Bundestag und Bundesregierung ein Strafgesetz gegen Mobbing abgelehnt wird!

Auch im Bereich der Arbeitsschutzämter gibt es keine verbindlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz. Eingereichte Petitionen an die 16 Deutschen Landtage blieben erfolglos. Alle vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) herausgegebenen Broschüren, sind in allen 16 Bundesländern unverbindlich.

„Der Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages betrachtet Mobbing nicht als Randphänomen der Arbeitswelt, sondern als ein sehr ernst zu nehmendes gesellschaftliches Problem! Es wird der Bundesregierung – dem BMAS – empfohlen bei zukünftiger Gesetzgebung Mobbing mit einbezogen wird. (BT-Drucksache 17/12404)“

Das Aufzeigen und Bekanntmachen von Rechtsschutzmöglichkeiten bei Mobbing und Diskriminierung sollte den Betroffenen die Wahl zwischen der Ursachenbekämpfung mit Hilfe von sachkundigen Beratern bzw. Juristen oder der Symptombekämpfung mit Psychologen, Psychiatern und anderen Ärzten erleichtern. Die Wirksamkeit des Rechtsschutzes bei Mobbing ist derzeit auch wegen des abschreckenden Prozessrisikos für die Betroffenen als gering anzusehen. Auch das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) , wenn überhaupt, hilft dieses Gesetz bei Mobbing und Diskriminierung nur Betroffene, wenn sie beruflich noch tätig sind.

Wenn Arbeitgeber sowie Mobber mit ernsthaften Sanktionen rechnen müssen, dass jede ihrer feindseligen Handlungen bzw. Unterlassungen für sie selbst höchst unangenehme Konsequenzen haben, werden sie ihr Verhalten ändern.
Die Kosten in Höhe von weit über einer Milliarde Euro jährlich im Gesundheits- und Sozialbereich, aber auch bei Frühberentung und in Unternehmen usw. rechtfertigen ein Gesetz gegen Mobbing zur Erhöhung der Wirksamkeit des Rechtschutzes, mit dem Ziel von volkwirtschaftlichen Kosteneinsparungen im Milliardenbereich.

Es ist mehr als zwingend notwendig, ein „Anti-Mobbing-Gesetz“ zu erarbeiten um den betroffenen hier eine Abhilfe zukommen zu lassen. Derzeit sind Schutznormen über den gesamten Rechtsbereich verstreut, sodass nicht nur den betroffenen keine Hilfe in Aussicht gestellt wird, sondern vor allem dem Staat und den Unternehmungen sowie auch den betroffenen selbst hohe Kosten entstehen. Der Volkswirtschaftliche Gesamtschaden wurde schon erwähnt.

Wie Stalking sollte auch Mobbing zum Straftatbestand werden.

Der Justizminister von NRW fordert einen Cybermobbing-Paragrafen im dt. Strafrecht. Ein erster Schritt zu einem umfassenden Anti-Mobbing-Gesetz Wer als Jugendlicher ungeschoren davon kommt, mobbt als Erwachsener Kollegen.

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„Am 26.04.2007 wurde bei der EU-Kommission eine Rahmenvereinbarung gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz von Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände unterzeichnet, dessen Frist zur Umsetzung bereits seit 2010 abgelaufen ist, ohne dass die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat.“ (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-07-569_de....)

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Fakt ist: KEINE Partei in Deutschland, sowie der DGB unterstützen Initiativen, die ein Anti-Mobbing-Strafgesetz fordern!

Günter Wallraff (1. März 2012): „Deshalb unterstütze ich es, wenn sich Mobbingbetroffene und solche, die es nicht werden wollen, wehren. Das kann in Bürgerinitiativen, im privaten und nachbarschaftlichen Umfeld stattfinden und muss, wann immer möglich, gewerkschaftlich unterstützt werden. Denn nur gemeinsamer Widerstand gegen diese häufig kriminellen Methoden kann auf die Dauer Erfolg haben.“ Quelle: http://www.mobbing-web.de

Bedanken möchten wir uns, bei all denen, die uns seit vielen Jahren unterstützen:

Katja Mast, Jürgen J. Köster, Birgit Hesse, Martin Rabanus, Manuela Schwesig, Uwe Brockhausen, Manfred Hoza, Björn Eggert, Svenja Stadler, Waltraud Wolff, Sabine Zimmermann, Malu Dreyer, Peter Wickler, Aygül Özkan, Rudolf Hundstorfer, Argeo Bämayr, Caren Marks, Günter Wallraff, Annegret Kramp-Karrenbauer, Beate Müller-Gemmeke, Winfried Kretschmann, Anja Stahmann, Sonja P., Kristin Alheit, Elombo Bolayela, Hannelore Kraft, Peter Teuschel, Christian Ude, Torsten Albig, Dr. Henning Scherf, Maja J. Ruisseau, Uwe Schünemann, Sandra Scheeres, David McAllister, Martin Wehrle, Schüler aus Hildesheim, Richard Brox, Regierender Bürgermeister Berlin, Kristina Schröder, Joschka Langenbrinck, Andreas Höhne, Philipp Rösler, Martin Wortmann, Walter Scheuerl, Paula Kuhn, Christina Rößler, Christiane Beck, Johannes Rau, Friedemann Koch, Brigitte Lange, Brigitte Mohn, Erwin Sellering, Schäfer-Gümbel, Björn Blume, Guido Westerwelle, Andreas Heß. Christine Lieberknecht, Lutz Mohaupt, Christian Weber, Simone Janson, Ursula v. der Leyen, Rolf Piotrowski, Gudrun Kargl, Brigitte Brettenthaler, Ingelore Rosenkötter, Ilka Martina Bierbaum, Dirk Rossmann, Adelheid End und viele mehr, siehe: www.mobbing-web.de

Berlin, 30.09.2016

Klaus-Dieter May
www.mobbing-web.de Pro Fairness gegen Mobbing
Bürgerinitiative seit 1999

Mitmach-Aktion gegen Mobbing, Diskriminierung und Gewalt
„Mobbing empört uns, Mobbing ist besonders im aufgeklärten Europa unvereinbar mit den Menschenrechten“! Werden auch Sie mit Ihrem Statement Botschafter/in „PRO FAIRNESS GEGEN MOBBING“ und ergänzen die Liste der vorhandenen „Stimmen und Gesichter gegen Mobbing“. Kontakt: www.mobbing-web.de/kontakt/index.php

(c) Klaus-Dieter May/mobbing-web.de

Statement für ein deutsches Mobbing-Strafgesetz


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Thema Mobbing am Arbeitsplatz

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Kommentare zu "Statement für ein deutsches Mobbing-Strafgesetz"

Re: Statement für ein deutsches Mobbing-Strafgesetz

Autor: Klaus-Dieter May   Datum: 06.10.2016 22:07 Uhr

Kommentar: Schät­zungs­weise 1,8 Mil­li­onen Er­werbs­tätige in Deutsch­land sind von Mobbing be­trof­fen.

Der volks­wirt­schaft­liche Scha­den wird auf 15 bis 25 Mil­li­arden Euro ge­schätzt.

In min­des­tens 50 Pro­zent der Mobbingfälle, ist der/die Vor­ge­setz­te ver­ant­wort­lich oder be­tei­ligt.

Re: Statement für ein deutsches Mobbing-Strafgesetz

Autor: Klaus-Dieter May   Datum: 06.10.2016 22:08 Uhr

Kommentar: Schät­zungs­weise 1,8 Mil­li­onen Er­werbs­tätige in Deutsch­land sind von Mobbing be­trof­fen.

Der volks­wirt­schaft­liche Scha­den wird auf 15 bis 25 Mil­li­arden Euro ge­schätzt.

In min­des­tens 50 Pro­zent der Mobbingfälle, ist der/die Vor­ge­setz­te ver­ant­wort­lich oder be­tei­ligt.

Re: Statement für ein deutsches Mobbing-Strafgesetz

Autor: Klaus-Dieter May   Datum: 06.10.2016 22:08 Uhr

Kommentar: Schät­zungs­weise 1,8 Mil­li­onen Er­werbs­tätige in Deutsch­land sind von Mobbing be­trof­fen.

Der volks­wirt­schaft­liche Scha­den wird auf 15 bis 25 Mil­li­arden Euro ge­schätzt.

In min­des­tens 50 Pro­zent der Mobbingfälle, ist der/die Vor­ge­setz­te ver­ant­wort­lich oder be­tei­ligt.

Re: Statement für ein deutsches Mobbing-Strafgesetz

Autor: Klaus-Dieter May   Datum: 06.10.2016 22:08 Uhr

Kommentar: Schät­zungs­weise 1,8 Mil­li­onen Er­werbs­tätige in Deutsch­land sind von Mobbing be­trof­fen.

Der volks­wirt­schaft­liche Scha­den wird auf 15 bis 25 Mil­li­arden Euro ge­schätzt.

In min­des­tens 50 Pro­zent der Mobbingfälle, ist der/die Vor­ge­setz­te ver­ant­wort­lich oder be­tei­ligt.

Re: Statement für ein deutsches Mobbing-Strafgesetz

Autor: Klaus-Dieter May   Datum: 06.10.2016 22:09 Uhr

Kommentar: Schät­zungs­weise 1,8 Mil­li­onen Er­werbs­tätige in Deutsch­land sind von Mobbing be­trof­fen.

Der volks­wirt­schaft­liche Scha­den wird auf 15 bis 25 Mil­li­arden Euro ge­schätzt.

In min­des­tens 50 Pro­zent der Mobbingfälle, ist der/die Vor­ge­setz­te ver­ant­wort­lich oder be­tei­ligt.

Re: Statement für ein deutsches Mobbing-Strafgesetz

Autor: Klaus-Dieter May   Datum: 06.10.2016 22:09 Uhr

Kommentar: Schät­zungs­weise 1,8 Mil­li­onen Er­werbs­tätige in Deutsch­land sind von Mobbing be­trof­fen.

Der volks­wirt­schaft­liche Scha­den wird auf 15 bis 25 Mil­li­arden Euro ge­schätzt.

In min­des­tens 50 Pro­zent der Mobbingfälle, ist der/die Vor­ge­setz­te ver­ant­wort­lich oder be­tei­ligt.

Re: Statement für ein deutsches Mobbing-Strafgesetz

Autor: Klaus-Dieter May   Datum: 06.10.2016 22:09 Uhr

Kommentar: Schät­zungs­weise 1,8 Mil­li­onen Er­werbs­tätige in Deutsch­land sind von Mobbing be­trof­fen.

Der volks­wirt­schaft­liche Scha­den wird auf 15 bis 25 Mil­li­arden Euro ge­schätzt.

In min­des­tens 50 Pro­zent der Mobbingfälle, ist der/die Vor­ge­setz­te ver­ant­wort­lich oder be­tei­ligt.

Re: Statement für ein deutsches Mobbing-Strafgesetz

Autor: Klaus-Dieter May   Datum: 06.10.2016 22:09 Uhr

Kommentar: Schät­zungs­weise 1,8 Mil­li­onen Er­werbs­tätige in Deutsch­land sind von Mobbing be­trof­fen.

Der volks­wirt­schaft­liche Scha­den wird auf 15 bis 25 Mil­li­arden Euro ge­schätzt.

In min­des­tens 50 Pro­zent der Mobbingfälle, ist der/die Vor­ge­setz­te ver­ant­wort­lich oder be­tei­ligt.

Re: Statement für ein deutsches Mobbing-Strafgesetz

Autor: Klaus-Dieter May   Datum: 06.10.2016 22:09 Uhr

Kommentar: Schät­zungs­weise 1,8 Mil­li­onen Er­werbs­tätige in Deutsch­land sind von Mobbing be­trof­fen.

Der volks­wirt­schaft­liche Scha­den wird auf 15 bis 25 Mil­li­arden Euro ge­schätzt.

In min­des­tens 50 Pro­zent der Mobbingfälle, ist der/die Vor­ge­setz­te ver­ant­wort­lich oder be­tei­ligt.

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