Arbeiten bis zum Umfallen? – Aber Nicht für Bundestagsabgeordnete!

Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Lang gediente Abgeordnete können bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen. Bereits nach dem 18. Mandatsjahr sinkt das Pensionseintrittsalter auf 55 Jahre.

Daten/Zahlen-Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. / Wikipedia


©Horst Bulla, April 2016


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