NATO[D] Erfahrungen

© “Star Wars“.¿?.

WANN VOLKT DEUTSCH-krank-LAND END-l-ICH diesem Schritt?

WIR klären.?.
AUF.¿?.
ÜBEL?

Nahtoderfahrungen
von reanimierten »klinisch tot« gewesenen Personen berichtete Erlebnisse (u. a. zeitrafferartige Rückschau auf das eigene Leben, außerkörperliche Empfindungen, Durchgang durch einen Tunnel, an dessen Ende ein Licht sichtbar wird), die subjektiv oft als Jenseitserfahrung gedeutet werden. Wissenschaftliche Erklärungsansätze nehmen als Ursachen psychische, biochemische oder neurophysiologische Vorgänge während des Sterbeprozesses an.

(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007


©

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Beschreibung des Autors zu "NATO[D] Erfahrungen"

s.a. das:

Fatum
[lateinisch] Schicksal, Geschick, Verhängnis;
ursprünglich der durch den Seher verkündete Spruch der Gottheit im alten Rom.
Na?
Schlagen – “WAS WEI$$T DU DENN“ – in der Duden-Suche
(c) Rock aus 2: oo7

SIEHE DAZU AUF YOUTUBE:

Die gefährlichste MAFIA der WELT - Die NATO __ Dr.Daniele Ganser

https://www.youtube.com/watch?v=22mFeOo3G-s

NATO,
[Abkürzung für englisch North Atlantic Treaty Organization] deutsch Nordatlantikpakt, auch Nordatlantische Gemeinschaft, französisch Organisation du Traité de l'Atlantique-Nord, Abkürzung OTAN, ein Verteidigungsbündnis auf der Grundlage des am 4. 4. 1949 geschlossenen Nordatlantikvertrages. Gründungsmitglieder sind Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal und die USA. 1952 wurde die NATO um Griechenland und die Türkei erweitert, 1955 trat die Bundesrepublik Deutschland und 1982 Spanien bei, 1999 wurden Polen, Ungarn und die Tschechische Republik, 2004 Slowenien, die Slowakische Republik, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland und Litauen aufgenommen. 1966 zog sich Frankreich aus den militärischen NATO-Strukturen zurück, blieb Mitglied der politischen Allianz, stellte jedoch 1996 die volle Beteiligung in den militärischen Strukturen in Aussicht und arbeitet seitdem u. a. wieder im Militärausschuss mit. 1974 verließ Griechenland die NATO, trat ihr jedoch 1981 wieder bei. Nachdem Spanien 1986 die Militärstruktur verlassen hatte, erfolgte 1999 wieder die Eingliederung der spanischen Streitkräfte in die NATO-Militärstruktur. Island unterhält als einziger Bündnispartner keine Streitkräfte. Der Sitz der NATO befindet sich in Brüssel.

Ziele und Aufgaben: Der Nordatlantikvertrag (»NATO-Vertrag«; insgesamt 14 Artikel) bekräftigt in der Präambel die Ziele und Grundsätze der UN-Satzung sowie den Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. In Artikel 1 verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, bei Konflikten untereinander den friedlichen Ausgleich zu suchen. Artikel 2 legt die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit fest; Artikel 4 die Pflicht, einander zu konsultieren, wenn ein Mitgliedsstaat der Auffassung ist, dass die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Partner bedroht ist. Nach Artikel 5 bedeutet ein bewaffneter Angriff auf ein oder mehrere Mitgliedsländer einen Angriff gegen alle Mitglieder; eine automatische Beistandspflicht besteht jedoch nicht; die Mitgliedsstaaten entscheiden vielmehr autonom und unabhängig, ob und mit welchen Mitteln sie Beistand leisten wollen. Das Vertragsgebiet nach Artikel 6 umfasst die Hoheitsgebiete der Vertragspartner sowie die der Gebietshoheit eines Mitgliedsstaates unterstehenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses. Die Festlegung in Artikel 6 besagt nicht, dass nicht auch Ereignisse, die außerhalb des Vertragsgebiets auftreten, Thema der Konsultationen im Bündnis sein können, wenn die politische Gesamtlage Auswirkungen auf die Sicherheitslage des Bündnisses hat. Die NATO ist eine zwischenstaatliche Organisation ohne Hoheitsrechte, in der die Mitgliedsstaaten ihre volle Souveränität behalten. Auf der Grundlage des Artikels 9 wurde eine ständige politische und militärische Organisation errichtet. Nach Artikel 10 kann die NATO andere europäische Staaten zum Beitritt einladen.

Organisation: Oberstes Gremium ist der aus den Vertretern der Mitgliedsstaaten bestehende Nordatlantikrat (NATO-Rat). Als Rat der Ständigen Vertreter tagt dieser wöchentlich auf Botschafterebene. Auf der Ebene der Außenminister tritt der Rat zweimal jährlich zusammen, zu grundsätzlichen Entscheidungen treffen sich die Staats- und Regierungschefs (»NATO-Gipfel«). Unabhängig von der Ebene, auf der er zusammentrifft, hat der NATO-Rat die gleiche Machtbefugnis und Entscheidungsgewalt; bei der Entscheidungsfindung und Beschlussfassung wird nach dem Einstimmigkeitsprinzip vorgegangen. Die Verteidigungsminister (außer demjenigen Frankreichs) bilden den gleichrangigen Ausschuss für Verteidigungsplanung (englische Abkürzung DPC), der in entsprechenden Intervallen wie der Rat tagt. Höchstes Beratungsgremium in nuklearen Fragen ist die Nukleare Planungsgruppe (NPG), die in ihrer Zusammensetzung dem DPC entspricht. Der 1997 gegründete Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPC) vertieft die Zusammenarbeit zwischen der NATO und den Ländern, die bisher im Nordatlantischen Kooperationsrat (NACC), einem 1991-97 bestehenden Konsultativgremium von NATO- und ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten sowie bündnisfreien Ländern, und in der 1994 initiierten »Partnerschaft für den Frieden« zusammengefasst waren. Der EAPC tritt einmal im Monat auf Botschafterebene sowie auf der Ebene der Außen- und Verteidigungsminister je zweimal jährlich zusammen. Mit dem Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rat (NRPJC) wurde 1997 ein Forum für regelmäßige Konsultationen zwischen der NATO und Russland geschaffen. Der NRPJC wurde 2002 durch den NATO-Russland-Rat (NRC) ersetzt, der die Zusammenarbeit zwischen den NATO-Mitgliedsstaaten und Russland neu regelt und gemeinsame Entscheidungen in zahlreichen Fragen ermöglicht. Parallel dazu wurde im Juli 1997 eine NATO-Ukraine-Kommission (NUC) geschaffen, die im Regelfall zweimal jährlich tagt, um die Umsetzung der gleichzeitig verabschiedeten NATO-Ukraine-Charta zu überprüfen.

An der Spitze des Generalsekretariats steht der NATO-Generalsekretär, der zugleich Vorsitzender des NATO-Rates, des DPC, der NPG, des EAPC und des NRC ist und in seiner Arbeit durch den Internationalen Stab (IS) unterstützt wird. Zur Bearbeitung verschiedener militärischer, politischer u. a. Spezialbereiche hat der NATO-Rat Fachausschüsse eingesetzt.

Höchstes militärisches Gremium ist der dem NATO-Rat untergeordnete Militärausschuss (MC), dem die Generalstabschefs der Mitgliedsstaaten (für Deutschland der Generalinspekteur der Bundeswehr) angehören; Island kann einen zivilen Beamten entsenden. Der MC berät den NATO-Rat und den DPC und führt deren Weisungen aus; als ausführendes Organ steht ihm der Internationale Militärstab (IMS) zur Seite. Den operativen Kommandobereich Allied Command Operations (ACO) führt der Befehlshaber SACEUR (mit dem Hauptquartier SHAPE in Casteau/Belgien), der Kommandobereich Allied Command Transformation (ACT) steht unter Führung des SACT (Sitz Norfolk/Virginia); weiterhin gibt es die Regionale Planungsgruppe Kanada-USA (CUSRPG, Arlington/Texas). Die Truppen der einzelnen Mitgliedsstaaten unterstehen grundsätzlich den nationalen Regierungen, die Übertragung der Befehls- und Kommandobefugnis auf NATO-Befehlshaber ist in einem festgelegten Verfahren geregelt.

Geschichte: Die Gründung der NATO 1949 erfolgte unter dem Eindruck des sich ausdehnenden kommunistischen Machtbereichs in Europa (1945-48). Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges sollte das Bündnis der als Bedrohung empfundenen militärischen Präsenz der Sowjetunion als Gegengewicht ein Streitkräftepotenzial im westlichen Europa entgegensetzen. Das militärische Konzept der NATO war dabei von dem Grundgedanken bestimmt, gegenüber der Androhung oder Anwendung von kriegerischen Gewaltmaßnahmen gegen das Bündnis abschreckend und damit kriegsverhindernd zu wirken sowie - falls es zu einem Angriff käme - die territoriale Integrität des nordatlantischen Gebiets so rasch wie möglich wiederherstellen zu können. Die konkrete Ausformung der Militärstrategie der NATO unterlag verschiedenen Änderungen. Die 1950 beschlossene »Vorwärtsstrategie« sollte einen Angreifer so weit östlich wie möglich abwehren. Die »Schwert-Schild-Doktrin« (1957) sah vor, dass konventionelle Streitkräfte als »Schildkräfte« begrenzte Angriffe abwehren, bei einer groß angelegten Aggression die nuklearen »Schwertkräfte« zum Einsatz kommen sollten. Die 1968 gebilligte Strategie der flexiblen Reaktion sah vor dem Hintergrund des atomaren Patts keinen nuklearen Automatismus, sondern eine der jeweiligen Art der Aggression angemessene Reaktion vor.

Basierend auf dem Harmelbericht (1967), der durch Dialog und Zusammenarbeit in allen Bereichen ein stabileres Verhältnis zwischen den Staaten in Ost und West auf der Grundlage eines militärischen und politischen Gleichgewichts zwischen den Blöcken anstrebte, versuchte die NATO seit Ende der 1960er-Jahre, den Weg für Abrüstungsverhandlungen mit dem Warschauer Pakt zu ebnen. Der Erfolg dieser Initiative war die Aufnahme von Verhandlungen über Truppenreduzierungen in Mitteleuropa (MBFR). Um angesichts der kritisch anwachsenden Überlegenheit des Warschauer Pakts im Bereich der nuklearen Mittelstreckenwaffen (v. a. durch die Stationierung der sowjetischen SS-20-Raketen ab Mitte der 1970er-Jahre) eine glaubhafte Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit zu erhalten, fasste das Bündnis 1979 den NATO-Doppelbeschluss. In der 2. Hälfte der 1980er-Jahre verbesserte sich das Klima zwischen NATO und Warschauer Pakt grundlegend. Sichtbarer Ausdruck hierfür waren u. a. der Abschluss der ersten Phase der Konferenz über Vertrauensbildung und Abrüstung in Europa (KVAE) 1986, die Unterzeichnung des INF-Vertrages 1987 (INF) sowie 1990 der KSE-Vertrag.

Bedingt durch den Umbruch in der Sowjetunion und die umwälzenden Veränderungen in den übrigen Staaten Mittel- und Osteuropas sowie durch den damit einhergehenden Zerfall des Warschauer Pakts verringerte sich die militärische Bedrohung für die NATO entscheidend. Als Konsequenz aus dieser Entwicklung bekräftigte die Allianz 1990 ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas. Am 19. 11. 1990 unterzeichneten Vertreter der NATO und des Warschauer Pakts die »Pariser Erklärung«, in der sie das Ende des Kalten Kriegs feststellten. Daran anknüpfend beschloss der NATO-Rat 1991 eine neue Streitkräfte- und Kommandostruktur sowie ein verändertes strategisches Konzept, das v. a. auf Dialog, Krisenbewältigung und Konfliktverhütung setzte. Als weiterer Schritt einer sicherheitspolitischen Anbindung der mittel- und osteuropäischen Staaten wurde 1994 die Partnerschaft für den Frieden initiiert, die seit 1997 im »Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat« weitergeführt wird. 1997 regelte die NATO das Verhältnis zu Russland mit der Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit und schuf den Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland-Rat. Parallel dazu wurde eine NATO-Ukraine-Kommission eingerichtet. Im Rahmen dieser Partnerschaft wurde u. a. 2005 vereinbart, in einem Zeitrahmen von 12 Jahren die Ukraine bei der Vernichtung von Waffen und Munition zu unterstützen. Am 28. 5. 2002 wurde schließlich auf einem NATO-Gipfel in der Nähe Roms ein Abkommen über den neuen NATO-Russland-Rat unterzeichnet. Damit wurde eine formale Gleichstellung Russlands mit den NATO-Mitgliedsstaaten vollzogen, ohne jedoch die Funktion des NATO-Rates zu beeinträchtigen oder Russland gar ein Vetorecht bei NATO-Entscheidungen einzuräumen. Die Zusammenarbeit mit Russland soll v. a. folgende Gebiete umfassen: Kampf gegen den Terrorismus, Fragen der Rüstungskontrolle sowie vertrauensbildende Maßnahmen, die Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungsmitteln, Abwehrmaßnahmen gegen taktische Raketen, Maßnahmen im Rahmen des internationalen Krisenmanagements, Kooperation auf militärischer Ebene, Katastrophenschutz sowie Such- und Rettungsmaßnahmen auf hoher See.

Der Prozess der Erweiterung und Öffnung der NATO begann 1999 mit dem Beitritt von Polen, der Tschechischen Republik und Ungarns. Er wurde fortgesetzt 2004 mit dem NATO-Beitritt der Slowakischen Republik, von Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland und Litauen.

Seit 1995 verstärkt die NATO im Rahmen ihres sogenannten Mittelmeerdialogs auch ihre Kooperationsbeziehungen zu Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Marokko, Mauretanien und Tunesien.

Auch nach dem Ende des Kalten Kriegs und der Ost-West-Konfrontation blieb die NATO der kollektiven Verteidigung ihrer Mitglieder verpflichtet. Das bisherige Aufgabenspektrum jedoch ausweitend, orientierte sie sich in ihrem im April 1999 verabschiedeten neuen strategischen Konzept nun verstärkt auf Konfliktprävention, Krisenmanagement und militärische Krisenreaktion sowie Abwehr des Terrorismus, die Verhinderung der Weitergabe von Massenvernichtungswaffen sowie die Zusammenarbeit mit Nichtbündnismitgliedern. Dieses Engagement soll auf den euro-atlantischen Raum beschränkt bleiben beziehungsweise einen Bezug zum Vertragsgebiet aufweisen sowie im Einklang mit dem Völkerrecht und den Prinzipien der UN-Charta stehen und in der Regel mit UN-Mandat erfolgen.

Angesichts der Terroranschläge in den USA vom 11. 9. 2001 beschloss die NATO auf ihrem Gipfeltreffen im November 2002 in Prag, schneller und flexibler auf neuartige Bedrohungen durch Terrorismus und die Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln zu reagieren. So wurde u. a. festgelegt, eine NATO-Eingreiftruppe (NRF) mit etwa 21 000 Elitesoldaten zu bilden, die innerhalb kürzester Zeit weltweit einsatzbereit sein soll. Außerdem verpflichteten sich die NATO-Staaten in Prag, ihre militärischen Fähigkeiten v. a. in den Bereichen Lufttransport, Luftbetankung, Präzisionswaffen und beim Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Waffen zu verbessern (»Prague Capabilities Commitment«).

1992 erklärte sich die NATO bereit, Streitkräfte bereitzustellen, wenn die KSZE (ab 1995 OSZE) oder die UN ein Mandat für friedenserhaltende Maßnahmen in einer europäischen Region erteilen sollte. Auf dieser Grundlage erfolgte außerhalb des NATO-Vertragsgebietes 1992 der Adria-Einsatz zur Überwachung der Einhaltung des UN-Embargos gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, 1993 die militärische Durchsetzung des von den UN verhängten Flugverbots über Bosnien und Herzegowina. Der Einsatz von IFOR in Bosnien und Herzegowina 1995/96, der auch nicht zur NATO gehörende Staaten einschloss, fand mit SFOR seine Fortsetzung.

Nachdem politische Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft zur Beendigung der Krise im Kosovo gescheitert waren, begann die NATO am 24. 3. 1999 eine militärische Aktion (unter aktiver Beteiligung der Bundeswehr) gegen die Bundesrepublik Jugoslawien. Die Luftangriffe richteten sich hauptsächlich auf Militär-, Industrie- und Infrastruktureinrichtungen. Anliegen der militärischen Operationen war v. a., die jugoslawische Regierung zur Beendigung von Gewalt und Vertreibung im Kosovo und zum Abzug ihrer militärischen Kräfte zu bewegen sowie einen Zustand zu schaffen, der eine international gesicherte und überwachte Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen gewährleisten sollte. Da der NATO-Einsatz ohne UN-Mandat erfolgte, war er in der Bevölkerung zum Teil heftig umstritten. Nach einem Abkommen zwischen NATO und jugoslawischer Führung über den Abzug jugoslawischer Truppen aus dem Kosovo wurden die Angriffe ab 10. 6. 1999 ausgesetzt, am 20. 6. 1999 eingestellt. Unter UN-Mandat steht die von der NATO geführte internationale Friedenstruppe KFOR (Einsatz ab 10. 6. 1999) zur Gewährleistung der Sicherheit im Kosovo.

Nach einem Gesuch der makedonischen Regierung sowie auf Bitte des UN-Sicherheitsrats, sich für den Frieden in Makedonien einzusetzen, begann (unter britischer Führung) am 27. 8. 2001 die auf 30 Tage befristete Operation »Essential Harvest« zur Entwaffnung der UÇK in Makedonien. Dabei wurden durch etwa 4 500 Soldaten aus 17 Staaten (Beteiligung von rund 500 Bundeswehrsoldaten) die von den UÇK-Kämpfern freiwillig abgelieferten Waffen (etwa 3 300) eingesammelt und vernichtet. Auf Wunsch der makedonischen Regierung sowie nach einer Resolution des UN-Sicherheitsrats vom 26. 9. 2001 und einem Beschluss des NATO-Rats begann daraufhin die Folgeoperation »Amber Fox« (im Dezember 2002 umbenannt in »Allied Harmony«). Diese Mission von bis zu rund 1 000 Soldaten (Beteiligung von bis zu 600 Bundeswehrsoldaten), die bis Ende Juni 2002 unter deutscher Führung stand (danach unter niederländischer Führung), schützte militärisch eine internationale zivile Beobachtermission der OSZE und EU in Makedonien. Nachdem im März 2003 ein Vertrag über die militärische Zusammenarbeit zwischen NATO und EU unterzeichnet worden war, übernahm Anfang April 2003 die EU von der NATO die Führung der nun »Concordia« genannten Mission (rd. 350 Soldaten aus etwa 20 Staaten), die bis 15. 12. 2003 andauerte.

Nach den Terroranschlägen vom 11. 9. 2001 auf New York und Washington stimmte der NATO-Rat am 12. 9. 2001 darin überein, dass dies nach Artikel 5 des NATO-Vertrages als ein Angriff auf das gesamte Bündnis angesehen wird, falls ermittelt wird, dass dieser Angriff von außerhalb der Vereinigten Staaten gesteuert wurde. Konkrete Aktionen der NATO hingen mit diesem Beschluss noch nicht zusammen. Nachdem die USA den Mitgliedsstaaten jedoch genügend Beweise für eine Beteiligung Bin Ladens und der von ihm geleiteten Organisation »al-Qaida« vorgelegt hatten und alle Mitgliedsstaaten anerkannten, dass die Terroranschläge vom Ausland gesteuert worden waren, rief die NATO am 2. 10. 2001 erstmals in ihrer Geschichte den Bündnisfall aus. Damit konnten offiziell alle NATO-Staaten um Beistand, einschließlich der militärischen Hilfe, für die USA gebeten werden. Für die Operation »Enduring Freedom« im Kampf gegen den internationalen Terrorismus wurde seitens der Vereinigten Staaten nicht um Beistand gebeten; diese militärische Aktion (einschließlich des Militäreinsatzes in Afghanistan seit Ende 2001) wird somit nicht von der NATO, sondern von den USA (allerdings im Verbund mit Streitkräften anderer Staaten, auch Deutschlands) geführt.

Im Zusammenhang mit dem Irak-Konflikt hatten die USA am 15. 1. 2003 die NATO offiziell um militärische Unterstützung bei der vorsorglichen Planung von Verteidigungsmaßnahmen zum Schutz der Türkei bei einem eventuellen Irak-Krieg gebeten. Nachdem im NATO-Rat aufgrund des Vetos Frankreichs, Belgiens und Deutschlands entsprechende Beschlüsse dazu blockiert worden waren, begannen erstmals in der Geschichte der NATO Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrages (Bedrohung eines Mitgliedsstaates), nachdem die Türkei am 10. 2. 2003 einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Am 16. 2. 2003 wurde zunächst im Ausschuss für Verteidigungsplanung, in dem Frankreich nicht vertreten ist, sowie schließlich vom NATO-Rat am 19. 2. 2003 beschlossen, zur präventiven Verteidigung der Türkei entsprechende Maßnahmen einzuleiten (u. a. Entsendung von AWACS sowie Flugabwehrraketen). Das Engagement der NATO wurde am 16. 4. 2003 offiziell beendet, nachdem die Türkei erklärt hatte, dass sie sich nicht mehr von Irak bedroht fühle.

Nach einem Antrag von Deutschland, Kanada und den Niederlanden beschloss die NATO am 16. 4. 2003, ab August 2003 die führende Rolle des von den UN mandatierten Einsatzes von ISAF in Afghanistan zu übernehmen. Im November 2004 einigte sich der NATO-Rat nach kontroversen internen Diskussionen über ein Engagement in Irak schließlich darauf, eine Ausbildungsmission (etwa 300 Soldaten) für irakische Sicherheitskräfte zu entsenden.

Ihren ersten Friedenseinsatz in Afrika beschloss die NATO im Mai 2005. Dabei sollen gemeinsam mit der Europäischen Union die Truppen der Afrikanischen Union (AU) in der Region Darfur in Sudan v. a. bei Planung, Transport sowie Kommunikation unterstützt werden.

(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007

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