Die Scharia, und damit auch die Steinigung im Islam als praktizierendes Recht, ist mit den Menschenrechten und unserem Grundgesetz überhaupt nicht vereinbar.

Diese Feststellung ist klar und unmissverständlich. Wer etwas anderes sagt, der lügt.




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Noch heute werden im Islam Steinigungen durchgeführt und gilt als gängige Hinrichtungsart.

Diese mittelalterliche "Hinrichtungsart" im Islam gilt in der Regel für Frauen, die als Ehebrecherinnen verurteilt worden sind.

Den ersten "Stein" muss der Kläger werfen, danach folgen die Zeugen und schließlich der Richter. Wenn diese ihre Steine in der geschilderten Reihenfolge auf das wehrlose Opfer geworfen haben, wirft anschließend die ganze Gemeinschaft.

Der Artikel 119 des islamischen Gesetzbuches bestimmt, dass bei der sog. "Steinigung" die Steine nur so groß sein dürfen, dass sie das Opfer zwar verletzen, aber bei den ersten Würfen nicht töten. Sie dürfen allerdings keinesfalls so klein sein, dass sie als Steine nicht mehr bezeichnet werden können.

Die Steinigung ist daher eine äußerst qualvolle Todesart, weil sie mit vollem Bewusstsein des Opfers "erlebt" wird.

Wie das Erschießen ist das Steinigen ein Töten aus der Ferne. Die Peiniger müssen das Leiden des sterbenden Menschen nicht oder nicht allzu genau mit ansehen.

Das schrecklich verstümmelte Opfer, besonders treten hier die schweren Kopfverletzungen hervor, verschwindet schließlich immer mehr unter einem wachsenden Steinhaufen.

Die Steinigung im Islam ist eine fürchterliche Hinrichtungsart des religiösen Primaten aus dem Nahen Osten, die von "gesamter Hand" (also der teilnehmenden Tötungsgemeinschaft) vollstreckt wird.

Wer heute also sagt, dass der Islam zu Deutschland bzw. zu Europa gehört, der weiß offenbar nicht was er sagt, denn dann müsste die Scharia mit ihren unmenschlichen Strafen auch dazu gehören. Der Islam ist allerdings nur dann komplett, wenn alle fünf Säulen verwirklicht worden sind. Das ist das Problem, denn der Islam will nicht beherrscht werden, sondern selber herrschen.

So gesehen leiden die Europäer, besonders die Deutschen, heute unter einer schlimmen Geisteskrankheit. Sie geben ihre eigenen Werte auf, die sie selbst unter dem Begriff "Menschenrechte und Grundgesetz" zusammen gefasst haben.

Eines muss allerdings ganz klar gesagt werden: Islam und Grundgesetz stehen zueinander in einem schroffen Gegensatz. Warum das so ist, kann man eigentlich sehr schnell erklären.



Die sog. "monotheistischen Religionen" aus dem Nahen Osten (Judentum, Christentum und Islam) mit ihren weitreichenden Macht- und Geltungsansprüchen können keinen Frieden zwischen ihrer "religiösen Ordnung" und der "säkularen Ordnung" schließen ohne sich dabei letztendlich gegenseitig selbst "aufzugeben bzw. aufzuheben". Es kann nur einer gewinnen, und das müssen die Menschenrechte und das Grundgesetz sein.



Vor allem der Islam und sein mittelalterliches Normensystem, die Scharia, stellen einen nicht unerheblichen Bedrohungsfaktor für den säkularen Rechtsstaat dar.



Was heißt Scharia?



Als "Scharia" werden alle religiösen und rechtlichen Normen sowie Instrumente ihrer Auslegung wie die Vorschriften über die rituellen Gebete, das Fasten oder auch das Ehe-, Familien- oder Strafrecht im Islam bezeichnet.



Das Grundgesetz unseres Staates steht über alle Religionen.



Das Grundgesetz, also die Verfassung des deutschen Volkes bzw. des deutschen Staates, stellt eine Synthese aus theologischer-ethischer Lehre und menschlichem Erfahrungswissen dar.



Das Grundgesetz entstand unter dem Eindruck der zurückliegenden, äußerst brutal und mörderisch geführten Weltkriege und des Holocaustes.



Das daraus entstandene Erfahrungswissen stellt höchste Priorität und Autorität dar.



Auch der Islam hat in seiner geschichtlichen Vergangenheit fürchterlich brutale Kriege geführt und unglaublich viele Menschen ermordet. Er hat leider keine Erfahrungen hinzu gewonnen, sondern mordet bis heute (im 21. Jahrhundert wohlgemerkt) gegen angebliche "Ungläubige" weiter wie zu Mohammeds Zeiten (siehe dazu die über 200 Gewaltsuren im Islam, besonders gegen Juden und Christen und Andersgläubige, aber auch gegen Homosexuelle).



Schon allein wegen dieser Tatsache hat sich der Islam hier bei uns in Deutschland (und Europa) ganz klar dem Grundgesetz unterzuordnen, um Sicherheit, Frieden und Freiheit, gerade auch für alle Muslime, ohne Zweifel garantieren zu können.



Erst dann, wenn die Muslime dazu bereit sind, unser Grundgesetz (Verfassung) ohne religiöse Voreingenommenheit anzuerkennen, aber auch dazu bereit sind, diese (also die freiheitlich demokratische Grundordnung = Verfassung) zu verteidigen, erst dann haben sie eine Bindung zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung hergestellt. Ob dieses Vorhaben gelingen wird? Die Zukunft wird es zeigen.



Die Unterordnung unter das Grundgesetz (unsere Verfassung) gilt übrigens nicht nur für Muslime, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger des deutschen Rechtsstaates, ganz gleich, woher sie kommen.

Ich, als Freidenker und Humanist, werde das Grundgesetz (unsere Verfassung) mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen, weil es einfach wichtig ist, daran festzuhalten.

Das Grundgesetz ist eine wunderbare Errungenschaft. Man könnte es ohne Einschränkungen eigentlich auf alle Gesellschaftsformen auf diesem Planeten anwenden, weil es die Allgemeinen Menschenrechte als Grundlage hat.

Das in Art. 20 Abs. 4 GG gewährte Recht zum Widerstand ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung

der Bundesrepublik Deutschland

und gilt als grundrechtsgleiches Recht. Dieses Recht – 1968 im Zuge der Notstands-Gesetzgebung eingefügt – lautet in seinem Verfassungstext:




„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“




Ich denke, das wird wohl jetzt jeder klar verstanden haben, so auch die Vertreter des Islams, die vielleicht insgeheim das Ziel verfolgen, sie könnten unsere staatliche Ordnung in Deutschland mit ihrem Islam und der Scharia untergraben.





(c)Heiwahoe


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