„Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Niemand darf sie antasten,
um sie niederzudrücken,
in den Schmutz zu stoßen,
um sie zu beleidigen
zu schlagen,
zu zerschlagen

Änderungsvorschlag:

Anders liegt der Fall,
wenn man sie antasten will,
um festzustellen,
ob sie steif und kalt ist
wie der Marmor eines verwitterten Denkmals
oder warm
wie die Haut einer Geliebten,
deren Pulsschlag man
zitternd erspürt,
wenn man sie sanft berührt...

In diesem Fall darf man sie antasten,
und es besteht kein Anlass
zum Einschalten des Verfassungsschutzes.


© Peter Heinrichs


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Kommentare zu "Vorschlag zu einer Grundgesetzänderung"

Re: Vorschlag zu einer Grundgesetzänderung

Autor: Ezra Ypsilon   Datum: 04.11.2018 19:49 Uhr

Kommentar: Eine Überprüfung wäre tatsächlich ab und an von Nöten.

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